Hintergründe

Wir wollen es Ihnen möglichst leicht machen die KFZ-Versicherungsoptionen zu verstehen und so zu ermöglichen sich bereits vor Ihrer Reise & Abholung des Mietwagens für die richtigen Optionen zu entscheiden.
In vielen afrikanischen Ländern, darunter Namibia, besteht keine Pflicht zur Mietfahrzeugversicherung, anders als in Europa, wo Kfz-Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind. In Namibia sind Versicherungen wie “Vollkasko” oder “Teilkasko” unüblich.

Reiseversicherungen können zusätzlichen Schutz für Fahrzeugschäden bieten, die nicht von der Vermieter-Versicherung abgedeckt werden. Einige Kreditkartenunternehmen decken auch Schadensfälle ab. Frühzeitige und gründliche Information über verfügbare Versicherungsoptionen ist ratsam.

Hintergründe & häufige Fragen

Ausgangssituation

Es ist von Bedeutung zu begreifen, dass es erhebliche Unterschiede zwischen südafrikanischen und europäischen Kfz-Versicherungen sowie der Haftung bei Schäden gibt.

In Ländern wie Namibia und Botswana ist eine Kfz-Versicherung freiwillig. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Fahrzeuge auf den Straßen hier nicht versichert ist. Eigentümer und/oder Fahrer sind für Schäden und Entschädigungen im Falle eines Unfalls oder Schadens in vollem Umfang haftbar.

Um ein Fahrzeug anzumieten, sollten Mieter/Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein und den Führerschein seit mindestens 2 Jahren besitzen. Bei der Auswahl einer reduzierten Selbstbeteiligung fallen zusätzliche Gebühren an.

Standard Selbstbeteiligung
Alle Mietfahrzeuge verfügen über eine Standard-Verkehrsunfall- und Haftpflichtversicherung, die Unfälle in etwa 90% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs abdeckt. Während der vereinbarten Mietdauer trägt der Kunde/Mieter die Verantwortung für die restlichen 10% des Gesamtwerts. Die Höhe der Kaution variiert je nach Fahrzeugmodell.

Bitte beachten Sie die Definition eines Verkehrsunfalls gemäß den Vorgaben der Versicherungsgesellschaft, einschließlich Fahrlässigkeit und Ausschlüssen.

Die Kaution wird vor der Fahrzeugübergabe auf der Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Mieters reserviert. Es ist wichtig zu wissen, dass die Kaution lediglich blockiert wird und nicht von Ihrer Karte abgebucht wird. Diese Reservierung wird automatisch nach 2 Wochen von der Bank freigegeben, sofern das Fahrzeug ohne Schaden zurückgegeben wird.

Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind auch Glas- und Reifenschäden nicht durch die Versicherung abgedeckt. Für solche Schäden ist der Kunde selbst verantwortlich. Unabhängig davon, ob Schäden durch Dritte verursacht wurden, trägt der Fahrzeugmieter immer die Verantwortung. Die Schuldfrage spielt hierbei keine Rolle.

Reduzierte Kaution
Wenn der Kunde die Kaution verringern möchte, wird pro Tag eine zusätzliche Gebühr berechnet, abhängig von der gebuchten Fahrzeuggruppe. Es besteht die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung für jedes Fahrzeug auf null zu reduzieren.

Es gibt folgende Optionen zur Selbstbeteiligungsreduzierung:

  • reduzierte Kaution 1: Reduzierung um 50% der Standardselbstbeteiligung
  • reduzierte Kaution 2: Reduzierung um 87.5% der Standardselbstbeteiligung
  • reduzierte Kaution 3: Reduzierung auf Null
Reduzierte Kaution 1 und 2
Die Verringerung des Kautionbetrags erweist sich im Falle eines Verkehrsunfalls als vorteilhaft. Sowohl Schäden am gemieteten Fahrzeug als auch am Fahrzeug des Dritten werden über den gewählten Selbstbeteiligungsbetrag hinaus abgedeckt.

Bitte beachten Sie: Die Optionen “Reduzierte Kaution 1” und “Reduzierte Kaution 2” schließen Schäden an Reifen, Glasschäden, Schäden durch Unfälle ohne Beteiligung Dritter und Sandsturmschäden aus.

Reduzierte Kaution 3
Die Option “Reduzierte Kaution 3” beinhaltet zusätzlich folgende Punkte:

  • Glasschäden
  • Ein (1) beschädigter Reifen
  • Sandsturmschäden
  • Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung (Fahrlässigkeit ausgenommen wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer)
  • Unterbodenschäden

Bitte beachten Sie: Die Option “Reduzierte Kaution 3” kann nicht mit der europäischen “Vollkasko”-Versicherung verglichen werden, in der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder Schuld abgedeckt sind.

Verkehrsunfälle ohne fremde Beteiligung
Dies umfasst Situationen wie Unfälle, bei denen das Fahrzeug außer Kontrolle gerät und sich überschlägt oder wenn das Fahrzeug rückwärts gegen einen Baum fährt. Verkehrsunfälle ohne Beteiligung Dritter sind solche, bei denen keine anderen beteiligten Parteien involviert sind.
Abdeckung der Schäden durch das Versicherungsunternehmen
Die oben beschriebene Versicherung deckt Schäden ab, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • es sich um einen Verkehrsunfall handelt bzgl. der Definition des Versicherungsunternehmens;
  • es sich nicht um Fahrlässigkeit handelt;
  • es sich nicht um eine Situation handelt, die Ausschlüsse betrifft, z.B. Reifen bei Reduzierter Kaution 2
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Fahrer und/oder die Beifahrer gegen Gesetze oder Allgemeine Bestimmungen verstoßen. Hier sind einige Beispiele, bei denen das Versicherungsunternehmen nicht für entstandene Schäden aufkommt:

  • Wenn betrunken oder unter dem Einfluss von Alkohol gefahren wird
  • Wenn zu schnell gefahren wird (siehe Geschwindigkeitsbegrenzung)
  • Wenn eine rote Ampel überfahren wird
  • Wenn durch Wasser/Sumpf gefahren wird, obwohl der Wasserstand höher als die Achse des Fahrzeuges ist
  • Bei falscher Anwendung von Kupplung, Getriebe und Motor des Fahrzeuges
Ausschlüsse
Folgende Schäden werden nicht von der Versicherung abgedeckt:

  • (Brand)Schäden, die durch Zigaretten, Streichhölzer oder Feuerzeuge usw. entstanden sind
  • Schäden, die durch Stehen auf dem Dach des Fahrzeugs oder der Motorhaube entstanden sind
  • Schäden, die das Überschlagen des Fahrzeugs betreffen, sofern kein Dritter involviert ist (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)
  • Beschädigtes Glas und Fenster (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)
  • Beschädigte Reifen (1 Reifenschaden eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)
  • Schäden, die durch das Befahren von Wasser entstanden sind
  • Schäden durch Sandstürme (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)
  • Schäden an persönlichen Gegenständen
  • Schäden, die durch die falsche Anwendung der Gangschaltung oder des Getriebes entstanden sind
Ausschlüsse für den 24-Stunden-Backup-Service und reduzierte Selbstbeteiligung
Der angebotene 24-Stunden-Sicherungsdienst ist in bestimmten Gebieten nicht wirksam, da diese schwer zugänglich sind. Obwohl sofortige Hilfe entsandt wird, kann es mehr als 24 Stunden dauern, bis sie vor Ort eintrifft.

In Namibia betrifft dies das Kaokoland und Buschmannland, während in Botswana sämtliche Nationalparks und umliegende Bereiche betroffen sind. Ebenso sind in Simbabwe, Sambia, Mosambik und Malawi diese spezifischen Gebiete betroffen.

Diebstahl
Die Fahrzeugdiebstahlversicherung greift nur, wenn der Kunde verantwortungsbewusst gehandelt hat. Dies schließt ein, das Fahrzeug verschlossen zu halten und alle ausgehändigten Schlüssel zurückgeben zu können. Ein Raub, bei dem das Fahrzeug gewaltsam entwendet wird, stellt eine Ausnahme dar.
Reifenschaden
Das Mindestprofil der Reifen beträgt 6 mm (3 mm für Ersatzreifen). Reifenschäden sind in der Regel nicht versichert, außer bei der Option der reduzierten Kaution (Option 3). Um die Reise nach einer Reifenpanne fortsetzen zu können, besteht die Möglichkeit zur Reparatur oder zum Ersatz des beschädigten Reifens.

Bitte beachten Sie, dass keine reparierten Reifen akzeptiert werden. Sollte ein Reifen beschädigt sein, wird bei der Fahrzeugrückgabe lediglich der Restwert des Reifens berechnet, basierend auf dem verbliebenen Profil. Falls der Kunde den beschädigten Reifen während der Reise ersetzt hat, wird bei der Rückgabe die Differenz erstattet. In diesem Fall bitten wir darum, den defekten Reifen zurückzubringen.

Verkehrsunfall
Gemäß der Versicherung wird ein Verkehrsunfall wie folgt definiert: Ein Unfall, bei dem ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier involviert ist.

Bitte beachten Sie: Ein Unfall ohne Beteiligung Dritter, wie etwa ein Fahrzeugüberschlag, ist bei den Optionen “Reduzierte Kaution 1” und “Reduzierte Kaution 2” nicht abgedeckt, auch nicht, wenn der Fahrer einem Tier ausweicht.

Sandsturm
Sollten Sie in einen Sandsturm geraten, empfehlen wir, das Fahrzeug anzuhalten oder einen geschützten Ort zu suchen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie das Fahrzeug sehr langsam weiterbewegen. Bitte beachten Sie, dass Schäden durch Sandstürme in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt sind, außer bei der Option der reduzierten Kaution (Option 3).

Sandstürme treten vor allem bei Ostwind an der Küste oder im Sossusvlei während der Wintermonate auf.

Polizeibericht
Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls ist ein vollständiger Polizeibericht erforderlich. Falls möglich, können Fotos von einem Unfallort hilfreich sein.
Abschleppkosten
Die Autovermietung übernimmt die Abschleppkosten bei Pannen aufgrund von mechanischen Problemen.
Bei einem Unfall oder anderen selbst verursachten Schäden trägt der Kunde die Kosten für das Abschleppen.
Bearbeitungsgebühren
Im Fall eines Versicherungsanspruchs oder von Schäden werden die Verwaltungskosten oder Bearbeitungsgebühren dem Mieter in Rechnung gestellt.
weitere Informationen
Für zusätzliche Informationen empfehlen wir Ihnen, sowohl die Versicherungspolice als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autovermieters zu lesen.
Deckung durch Eigenversicherung
In manchen Reiseversicherungen besteht die Option, eine zusätzliche Abdeckung für Schäden an Mietfahrzeugen abzuschließen, die nicht von der Standardversicherung des Autovermieters erfasst werden. Einige Kreditkartenunternehmen bieten solche Zusatzversicherungen an. Falls Sie Interesse daran haben, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus zu erkundigen.

Weitere Reiseversicherungen

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor den Kosten für die Behandlung akut auftretender Krankheiten, die Durchführung von Operationen und Zahnbehandlungen und deckt die erforderliche Versorgung mit Medikamenten und Heilmitteln. Auch die Kosten von Rücktransporten sind durch die Versicherung gedeckt, sofern diese aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Standardmäßig wird ein Versicherungszeitraum von sechs Wochen abgedeckt. Längere Auslandsaufenthalte sind natürlich auch versicherbar.

Innerhalb der EU übernimmt zwar die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Behandlungskosten, der Großteil ist jedoch vom Versicherten selbst zu zahlen. Im Fall von Rücktransporten kann die Eigenbeteiligung daher beträchtlich sein.

Im Fall chronischer Erkrankungen gilt es generell, vor Antritt der Reise die Versicherbarkeit zu prüfen. Auch können sich abhängig vom Reiseziel große Unterschiede bei den Beiträgen ergeben, da die Kosten für medizinische Versorgung von Land zu Land teilweise stark variieren.

Bei der FVB erhalten Sie alle Informationen, um sich den optimalen Versicherungsschutz im Ausland zu sichern.

Reiseunfallversicherung

Kommt es auf Reisen zu einem Unfall, deckt eine Reiseunfallversicherung die dabei entstehenden Kosten. Je nach Anbieter greift die Versicherung auch in Fällen von Invalidität und kommt für Bergungs- und Rückholungskosten im Todesfall auf.

Reiserücktrittsversicherung

Wenn man eine bereits gebuchte Reise nicht antreten kann, werden für die Stornierung teils erhebliche Gebühren fällig. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor unnötigen Kosten und übernimmt anfallende Stornogebühren je nach Angebot teilweise oder vollständig.

Reisegepäckversicherung

Wenn Reisegepäck auf dem Transport verloren geht, ist das ein besonderes Ärgernis. Eine Reisegepäckversicherung kann dabei helfen, entwendetes Gepäck im Rahmen der vereinbarten Höchstgrenze zu ersetzen.

Reisehaftpflichtversicherung

Wer sich im Ausland aufhält, kennt das nur zu gut: Die vielen neuen Eindrücke kosten eine Menge Aufmerksamkeit. Schnell ist da ein Missgeschick passiert, und wenn Sie dabei einen Schaden verursachen, haften Sie persönlich dafür – im Extremfall mit Ihrem gesamten Vermögen.

Eine Reisehaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Ansprüchen Dritter, die sich aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ergeben.

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