Einführung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die folgenden Regelungen werden, sofern wirksam vereinbart, Teil des Pauschalreisevertrags, der zwischen Ihnen – im Folgenden als “Reisender” bezeichnet – und dem in der spezifischen Reisebeschreibung genannten Reiseveranstalter – im Folgenden als “RV” bezeichnet – zustande kommt. Diese Regelungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte nehmen Sie sich daher vor Ihrer Buchung die Zeit, diese Reisebedingungen sorgfältig zu lesen! Es könnte sein, dass für bestimmte Angebote abweichende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten. Sofern solche Bedingungen wirksam vereinbart wurden, gelten ausschließlich jene und nicht die nachfolgenden Regelungen.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Bei sämtlichen Buchungsarten gilt:
a) Das Angebot der Africa Travel Club GmbH & Co.KG (im Folgenden “RV”) und die Buchung des Kunden stützen sich auf die Reiseausschreibung sowie ergänzende Informationen des RV für die jeweilige Reise, sofern dem Kunden diese bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht befugt, Vereinbarungen zu ändern, Auskünfte zu erteilen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages modifizieren, über die im Vertrag festgelegten RV-Leistungen hinausgehen oder diesen widersprechen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Africa Travel Club GmbH & Co.KG herausgegeben werden, haben keine bindende Wirkung für den RV und seine Leistungspflicht, es sei denn, sie wurden durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden Teil der RV-Leistungspflicht.
d) Falls der Inhalt der RV-Reisebestätigung von der Buchung abweicht, liegt ein neues Angebot des RV vor, an das der RV für 7 Tage gebunden ist. Der Vertrag basiert auf diesem neuen Angebot, sofern der RV den Kunden auf die Änderung hinweist, seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist das Angebot durch eine klare Erklärung oder Anzahlung annimmt.
e) Vorvertragliche Informationen des RV über wesentliche Reiseleistungsdetails, den Reisepreis, zusätzliche Kosten, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl und Stornopauschalen (gemäß Artikel 250 § 3 Nummern 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
f) Der Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, genauso wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und separat erklärt hat.
1.2. Für Buchungen per Telefon, schriftlich, per E-Mail, SMS oder Fax gilt:
a) Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden für den Abschluss des Pauschalreisevertrags dar. Der Kunde ist 7 Tage an die Buchung gebunden.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Africa Travel Club GmbH & Co.KG dem Kunden die Reisebestätigung (Annahmeerklärung) übermittelt. Unmittelbar nach Vertragsabschluss oder unverzüglich danach übermittelt die Africa Travel Club GmbH & Co.KG dem Kunden eine Reisebestätigung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier oder E-Mail). Dies gilt, sofern der Vertragsschluss nicht gleichzeitig in physischer Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte und der Reisende keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Artikel 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat.
1.3. Der RV weist darauf hin, dass bei Pauschalreiseverträgen gemäß § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Brief, Katalog, Telefon, Fax, E-Mail, SMS, Mobilfunkdienste, Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) geschlossen wurden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) kein Widerrufsrecht besteht. Stattdessen gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Abschnitt 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, erfolgten auf vorherige Bestellung des Verbrauchers. In diesem Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1. Die Africa Travel Club GmbH & Co.KG und Reisevermittler sind berechtigt, Zahlungen für den Reisepreis vor Abschluss der Pauschalreise zu fordern oder anzunehmen, sofern ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit den Kontaktdaten des Absicherers in deutlicher, verständlicher und hervorgehobener Weise ausgehändigt wurde. Nach Abschluss des Vertrags wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig, sobald der Sicherungsschein ausgehändigt wurde, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, vorausgesetzt der Sicherungsschein wurde übergeben und die Reise kann nicht mehr gemäß Abschnitt 7 aus dem genannten Grund abgesagt werden.
2.2. Falls der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht gemäß den vereinbarten Zahlungsterminen leistet, obwohl die Africa Travel Club GmbH & Co.KG in der Lage ist, die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen, und der Kunde den Zahlungsverzug zu verantworten hat, ist die Africa Travel Club GmbH & Co.KG berechtigt, nach erfolgter Mahnung mit angemessener Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall können dem Kunden Rücktrittskosten gemäß Abschnitt 5 in Rechnung gestellt werden.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Merkmale von Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben von der Africa Travel Club GmbH & Co.KG herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, sofern die Abweichungen geringfügig sind und den Gesamtverlauf der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Die Africa Travel Club GmbH & Co.KG ist dazu verpflichtet, den Kunden unmittelbar nach Kenntnisnahme des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) in deutlicher, verständlicher und hervorgehobener Weise über Leistungsänderungen zu informieren.
3.3. Falls eine erhebliche Änderung wesentlicher Merkmale einer Reiseleistung oder eine Abweichung von speziellen Kundenanforderungen, die Bestandteil des Pauschalreisevertrags geworden sind, auftritt, hat der Kunde das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, die die Africa Travel Club GmbH & Co.KG gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung festsetzt, entweder die Änderung zu akzeptieren oder kostenfrei vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Falls der Kunde innerhalb der festgesetzten Frist nicht ausdrücklich gegenüber der Africa Travel Club GmbH & Co.KG seinen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert.
3.4. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben erhalten, sofern die geänderten Leistungen Mängel aufweisen. Sollte die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer möglicherweise angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Qualität und gleicher Preiskategorie geringere Kosten für die Africa Travel Club GmbH & Co.KG verursachen, ist die Differenz gemäß § 651m Absatz 2 BGB dem Kunden zu erstatten.

4. Preiserhöhung, Preissenkung

4.1. Die Africa Travel Club GmbH & Co.KG behält sich unter Beachtung der §§ 651f, 651g BGB sowie der folgenden Bestimmungen das Recht vor, den im Pauschalreisevertrag festgelegten Reisepreis zu erhöhen, sofern nach Vertragsschluss eine der folgenden Umstände eintritt:
a) Eine Erhöhung der Preise für Personenbeförderung aufgrund gestiegener Treibstoff- oder Energiekosten,
b) Eine Erhöhung von Steuern und anderen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,
c) Veränderungen der Wechselkurse, die unmittelbar den Reisepreis der betreffenden Pauschalreise beeinflussen.
4.2. Eine Preiserhöhung ist gültig, wenn die Africa Travel Club GmbH & Co.KG den Reisenden schriftlich klar und verständlich über die Gründe der Erhöhung informiert und dabei die Berechnung der Preiserhöhung erläutert.
4.3. Die Berechnung der Preiserhöhung erfolgt wie folgt:
a) Bei Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Kosten für Personenbeförderung gemäß Abschnitt 4.1 a) kann die Africa Travel Club GmbH & Co.KG entweder den Betrag pro Sitzplatz oder anteilig die erhöhten Treibstoff- oder Energiekosten pro beförderte Person verlangen.
b) Bei Erhöhung von Steuern und Abgaben gemäß Abschnitt 4.1 b) kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag erhöht werden.
c) Steigt aufgrund der Änderung von Wechselkursen der Reisepreis gemäß Abschnitt 4.1 c), kann die Africa Travel Club GmbH & Co.KG die Erhöhung nur bis zur tatsächlichen Preiserhöhung ihrer eigenen Kosten weitergeben.
4.4. Die Africa Travel Club GmbH & Co.KG verpflichtet sich, auf Anfrage des Kunden/Reisenden den Reisepreis zu senken, sofern sich die in Abschnitten 4.1 a) bis 4.1 c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn verringert haben, was zu geringeren Kosten für das Unternehmen führt. Überzahlte Beträge werden dem Kunden/Reisenden erstattet, wobei die Africa Travel Club GmbH & Co.KG Verwaltungskosten abziehen kann. Die tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten werden auf Anfrage des Kunden/Reisenden offengelegt.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von über 8% hat der Kunde das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, die die Africa Travel Club GmbH & Co.KG gleichzeitig mit der Mitteilung über die Preiserhöhung festlegt, entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist nicht ausdrücklich seinen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag erklärt, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss gegenüber der Africa Travel Club GmbH & Co.KG an der oben oder unten angegebenen Adresse erfolgen. Wenn die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich mitzuteilen.
5.2. Im Falle eines Rücktritts des Kunden vor Reisebeginn oder einer Nichtantritts der Reise verliert die Africa Travel Club GmbH & Co.KG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann eine angemessene Entschädigung verlangt werden, sofern der Rücktritt nicht von der Africa Travel Club GmbH & Co.KG zu vertreten ist. Eine Entschädigung ist jedoch nicht geschuldet, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen würden. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich darauf beruft, und selbst bei getroffenen Vorkehrungen nicht vermieden werden könnten.
5.3. Die Africa Travel Club GmbH & Co.KG hat folgende Pauschalen für die Entschädigung festgelegt, basierend auf dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Kosten und des erwarteten Erwerbs durch andere Verwendungen der Reiseleistungen. Die Entschädigung wird abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nach folgenden Stornostaffeln berechnet:

Flug-, Bahn-, Busreisen, Landarrangements
bis 31 Tage vor Reisebeginn: 15%
ab 30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab 20. – 11. Tag vor Reisebeginn: 40%
ab 10. Tag vor Reisebeginn: 75%
am Abreisetag/bei Nichtantritt: maximal 90%

Mietwagen, Camper und Wohnmobile
bis 31 Tage vor Reisebeginn: 10%
ab 30. – 11. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab 10. – 1 Tag vor Reisebeginn: 50%
am Abreisetag/bei Nichtantritt: maximal 90% des Reisepreises

Für Schiffsreisen gelten, sofern wirksam vereinbart, separate Stornobedingungen, die in den Katalogen direkt beim Produkt aufgeführt sind oder vor der Buchung mitgeteilt werden.
5.4. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Africa Travel Club GmbH & Co.KG kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. Eine Entschädigungspauschale gemäß Abschnitt 5.3 gilt nicht, wenn die Africa Travel Club GmbH & Co.KG nachweist, dass deutlich höhere Kosten entstanden sind als die kalkulierte Pauschale. In einem solchen Fall ist die Africa Travel Club GmbH & Co.KG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Falls die Africa Travel Club GmbH & Co.KG aufgrund eines Rücktritts verpflichtet ist, den Reisepreis zu erstatten, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom RV zu verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch diese Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist rechtzeitig, wenn sie der Africa Travel Club GmbH & Co.KG mindestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen, für die der RV zur vertragsgemäßen Erbringung bereit und in der Lage war, aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, nicht in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises. Dies gilt, sofern solche Gründe nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen einen kostenfreien Rücktritt oder die Kündigung des Reisevertrags rechtfertigen würden. Der RV wird sich bemühen, eine Erstattung der eingesparten Aufwendungen durch die Leistungsträger zu erreichen. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. Die Africa Travel Club GmbH & Co.KG kann gemäß den folgenden Bedingungen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird:
a) Die Mindestteilnehmerzahl sowie der späteste Zeitpunkt für den Rücktritt seitens der Africa Travel Club GmbH & Co.KG müssen in der entsprechenden vorvertraglichen Information angegeben sein.
b) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Rücktrittszeitpunkt seitens der Africa Travel Club GmbH & Co.KG sind in der Reisebestätigung anzugeben.
c) Sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die Reise daher nicht stattfinden kann, muss die Africa Travel Club GmbH & Co.KG dem Kunden unverzüglich die Absage der Reise mitteilen.
d) Ein Rücktritt seitens der Africa Travel Club GmbH & Co.KG weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
7.2. Sollte die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt werden können, wird dem Kunden der auf den Reisepreis geleistete Betrag umgehend zurückerstattet. Die Bestimmungen von Abschnitt 5.6 gelten entsprechend.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. Die Africa Travel Club GmbH & Co.KG kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende trotz vorheriger Abmahnung durch die Africa Travel Club GmbH & Co.KG erhebliche Störungen verursacht oder sich derart vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten auf einer Verletzung von Informationspflichten seitens der Africa Travel Club GmbH & Co.KG beruht.
8.2. Falls die Africa Travel Club GmbH & Co.KG eine Kündigung ausspricht, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Jedoch werden der Africa Travel Club GmbH & Co.KG der Wert der eingesparten Aufwendungen sowie etwaige Vorteile, die aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erzielt wurden, einschließlich Erstattungen seitens der Leistungsträger, angerechnet.

9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat die Pflicht, den RV oder den Reisevermittler, über den die Pauschalreise gebucht wurde, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Falls die Reise nicht ohne Mängel erbracht wird, kann der Reisende eine Behebung der Mängel verlangen.
b) Sofern der RV aufgrund einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht in der Lage war, Abhilfe zu schaffen, kann der Reisende weder Minderungsansprüche gemäß § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche gemäß § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende muss die Mängelanzeige umgehend dem Vertreter des RV vor Ort mitteilen. Ist vor Ort kein Vertreter des RV vorhanden und auch nicht vertraglich vorgesehen, so sind etwaige Reisemängel dem RV an der angegebenen Kontaktstelle des RV mitzuteilen. Informationen zur Erreichbarkeit des Vertreters des RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort werden in der Reisebestätigung bereitgestellt. Der Reisende kann die Mängelanzeige jedoch auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, übermitteln.
d) Der Vertreter des RV ist angewiesen, Abhilfe zu leisten, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag aufgrund eines erheblichen Reisemangels gemäß § 651i Abs. (2) BGB gemäß § 651l BGB kündigen, muss er dem RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Diese Regel gilt nicht, wenn die Abhilfe durch den RV verweigert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe erforderlich ist.
9.4. Beschädigung oder Verspätung von Gepäck bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen für Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Verlust, Beschädigung und Verspätung des Reisegepäcks im Zusammenhang mit Flugreisen gemäß den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverzüglich durch den Reisenden vor Ort mittels einer Schadensanzeige („P.I.R.“) bei der zuständigen Fluggesellschaft gemeldet werden müssen. Fluggesellschaften und RV können Erstattungen gemäß internationalen Vereinbarungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht rechtzeitig eingereicht wurde. Bei Gepäckbeschädigung muss die Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen erfolgen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks.
b) Zusätzlich muss der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem RV, seinem Vertreter oder seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler gemeldet werden. Dies entbindet den Reisenden nicht von der Verpflichtung, die Schadensanzeige gemäß Buchstabe a) innerhalb der oben genannten Fristen bei der Fluggesellschaft einzureichen.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die Haftung des RV für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eventuelle Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen oder dem Luftverkehrsgesetz, die über diese Haftungsbegrenzung hinausgehen, bleiben unberührt.
10.2. Der RV übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, Personenschäden oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen). Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, wobei die Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners angegeben werden. Diese Fremdleistungen sind erkennbar nicht Teil der Pauschalreise des RV und wurden separat ausgewählt. Die Regelungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt.
10.3. Dennoch haftet der RV, sofern eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich für einen Schaden des Reisenden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche gemäß § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB sind vom Kunden/Reisenden gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht wurde. Die in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt am Tag, an dem die Reise gemäß Vertrag beendet sein sollte. Eine Geltendmachung in schriftlicher Form wird empfohlen.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden

Luftfahrtunternehmens
12.1. Der RV informiert den Kunden bei Buchung gemäß der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher Flugbeförderungsleistungen, die im Rahmen der gebuchten Reise erbracht werden.
12.2. Falls bei Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht feststehen, muss der RV dem Kunden die wahrscheinlich den Flug durchführende(n) Fluggesellschaft(en) nennen. Sobald die ausführende Fluggesellschaft bekannt ist, wird der RV den Kunden informieren.
12.3. Falls die zuvor genannte Fluggesellschaft wechselt, wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert.
12.4. Die “Black List” (Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraums über den Mitgliedstaaten untersagt ist), erstellt gemäß EG-Verordnung, ist auf den Internetseiten des RV verfügbar oder kann direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abgerufen werden. Zudem ist sie in den Geschäftsräumen des RV einsehbar.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. Der RV informiert den Kunden/Reisenden vor Vertragsabschluss über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung möglicherweise erforderlicher Visa. Er informiert auch über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlichen Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, wie zum Beispiel Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Diese Regelung gilt nicht, wenn der RV nicht ausreichend oder fehlerhaft informiert hat.
13.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die entsprechende diplomatische Vertretung, sofern der Kunde den RV mit der Besorgung beauftragt hat. Eine Ausnahme gilt, wenn der RV seine eigenen Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

14.1. Die Parteien stimmen überein, dass die gebuchten Reiseleistungen von den jeweiligen Leistungserbringern immer gemäß den zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erkennt an, dass er verpflichtet ist, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer während der Nutzung von Reiseleistungen zu beachten. Im Fall des Auftretens typischer Krankheitssymptome verpflichtet sich der Reisende, die Reiseleitung und den Leistungsträger umgehend zu informieren.

15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

15.1. Die Africa Travel Club GmbH & Co.KG mit Sitz in Waldstraße 75, 73734 Berkheim-Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Beddies, weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die Africa Travel Club GmbH & Co.KG verpflichtend würde, informiert sie die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die Africa Travel Club GmbH & Co.KG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der Africa Travel Club GmbH & Co.KG die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die Africa Travel Club GmbH & Co.KG ausschließlich am Sitz von Africa Travel Club GmbH & Co.KG verklagen.
15.3. Für Klagen der Africa Travel Club GmbH & Co.KG gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Africa Travel Club GmbH & Co.KG vereinbart.

Reiseveranstalter:
Africa Travel Club GmbH & Co.KG
Waldstraße 75, 73734 Esslingen a.N.

info@africa-travel-club.com

https://africa-travel-club.com/

Handelsregister: HRA 741005

Umsatzsteuer-Ident-Nr: DE 368064372

Geschäftsführung – Philipp Beddies

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